Eschwege. Zwei Jahre und sechs Monate muss ein Mann (61) aus Witzenhausen ins Gefängnis, weil er einen ehemaligen Geschäftspartner (62) niedergestochen hat. „Sie sind hier haarscharf an einem Tötungsdelikt vorbeigeschrammt“, sagt der Vorsitzende Richter Dr. Alexander Wachter in seiner Urteilsbegründung.
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