Werra-Meissner. Der Werra-Meißner-Kreis stellt, pünktlich zum Rechtsanspruch am 1. August, die Tagespflege für Kinder unter drei Jahren auf neue Füße: Neben einem höheren Stundenlohn profitieren die Tagespflegepersonen dann von einer besseren Absicherung, denn festgelegt ist auch eine Lohnfortzahlung im Urlaub oder Krankheitsfall sowie eine vierwöchige Kündigungsfrist für den Betreuungsplatz. Zudem werden die Tagesmütter künftig vom Kreis bezahlt und nicht mehr von den Eltern.
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