Werra-Meißner. Die Spanne war groß zwischen der Forderung des Staatsanwalts und der Anwälte der Angeklagten, die sich heute wegen vierfachen Einbruchsdiebstahls vor dem Eschweger Schöffengericht verantworten mussten: Während erster für einen 28-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten und für einen 45-Jährigen eine von drei Jahren forderte, plädierten die Verteidiger der beiden Männer auf einen Freispruch.
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