Eschwege. Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 250 Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung, so lautete das Urteil von Richter Dr. Alexander Wachter gestern Morgen vor dem Amtsgericht in Eschwege. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, außerdem bekommt der Angeklagte Unterstützung durch einen Bewährungshelfer und muss seine ambulante Drogentherapie fortsetzen.
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